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Antrag zur Abstimmung in der Tierärztekammerversammlung


Hiermit beantrage ich, in der kommenden Kammerversammlung der Hamburger Tierärzteschaft folgenden Beschluß zu fassen:

Der Vorstand der Hamburger Tierärztekammer soll die Hamburger Bürgerschaft auffordern, die im Hamburger Hundegesetz enthaltene sogenannte „Rasseliste“ abzuschaffen.

Begründung:

Abgesehen davon, dass die Einteilung der Hundepopulation in „gefährliche“ und „ungefährliche“ Rassen und deren Mischlinge wissenschaftlich nicht haltbar ist, hat sich die „Rasseliste“ als nicht geeignet dafür erwiesen, Bürgerinnen und Bürger vor verantwortungslosen Hundehaltern zu schützen.

Die „Rasseliste“ hat auch nicht dazu geführt, dass es weniger dieser sogenannten „Listenhunde“ im Hamburger Stadtgebiet gibt. Im Gegenteil. Das bestehende Gesetz kann keinen Einhalt bieten, dass illegale sogenannte „Listenhunde“ nach Deutschland transportiert werden.

Das Verbot hat lediglich dazu geführt, dass der Reiz, das Gesetz zu umgehen, gestiegen ist. Ebenfalls hat es für eine Verteuerung der „Ware Hund“ geführt. Das Resultat ist ein überfülltes Tierheim, das in Hamburg durch den Hamburger Tierschutzverein betrieben wird. In diesem Tierheim sitzen zirka 150 „Listenhunde“ dauerhaft und zeitweise bis zu 50 Welpen.

Jeder Hund kostet den Steuerzahler pro Tag 15,- Euro Unterbringungskosten beim Hamburger Tierschutzverein. Es ist eine Milchmädchenrechnung festzustellen, welche Steuergelder jährlich zur Aufbewahrung der „Listenhunde“ benötigt werden.

In Schleswig-Holstein hat es bereits ein Einsehen gegeben: Dominik Völk, wissenschaftlicher Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag veröffentlichte am 19.10.2009 folgende Erklärung:

CDU und FDP sehen sich dem Tierschutz besonders verpflichtet. Zur Verbesserung des Tierschutzes werden die bestehenden Rechtsgrundlagen evaluiert und ggf. angepasst. CDU und FDP wollen die Bürgerinnen und Bürger vor verantwortungslosen Hundehaltern schützen. Die Rasseliste hat sich dafür als nicht geeignet erwiesen und wird daher im Gefahrenhundegesetz abgeschafft. (….) .


Hamburg, den 25.5.2010

Dirk Schrader


Tierärztliches Institut für angewandte Kleintiermedizin
Tierärztliche Gemeinschaft für ambulante und klinische Therapien
Dirk Schrader I dr. Steven-F. Schrader I dr. Ifat Meshulam I Rudolf-Philipp Schrader I dr. Itamar Tsur
-Tierärzte-

www.tieraerzte-hamburg.com