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Gutes Ende für Shera!

Am 31.01.2009 fand der Unsinn, um die Wegnahme der Hündin Shera von ihren Haltern und die jahrelange tierschutzwidrige Unterbringung des Hundes zu Lasten des Steuerzahlers der Freien und Hansestadt Hamburg im Tierheim des Hamburger Tierschutzvereins ein gutes Ende.

Was dem vorausgegangen war, zeigt in allen Einzelheiten den Unsinn und die Rechtswidrigkeit der Hamburger Hundegesetzgebung und den Umgang der Verwaltung mit diesem Instrumentarium und das Desinteresse der Verwaltung dieser Stadt an unseren Mitgeschöpfen.

Die am 20.08.2004 geborene Hündin, die in ihrem bisherigen kurzen Leben in Freiheit niemals durch irgendeinen Vorfall aufgefallen war, wurde im Alter von 1 Jahr vom SOD aufgegriffen und sichergestellt.
Ihre Besitzer gingen nach Feststellung einer Hamburger Tierärztin davon aus, daß sie einen Dogo Argentino / Beagle-Mischling halten würden. Als Kategorie-2-Hund wurde der Hund bei dieser Tierärztin zum Wesenstest angemeldet. Durch die staatstragende Handlung des SOD kam es dazu nicht mehr.

Und wie konnte es anders sein, ein "namhafter" Amtsveterinär des Bezirksamtes Altona stufte die Hündin, weil dieser Amtsveterinär ohnehin nur eine Rasse kennt, als American Staffordshire Terrier ein.

In dieser Situation wurde den Haltern vorgeworfen, sie hätten keinen entsprechenden Antrag auf Halten eines gefährlichen Hundes gestellt. Warum auch? Eine Tierärztin bescheinigte ihren einen Kategorie-2-Hund zu besitzen, mit dem sie einen Wesenstest absolvieren wollten.

Sage und schreibe ein Jahr später, sollte dieser scheinbare Widerspruch der Rassenzugehörigkeit ausgerechnet durch die berühmt – berüchtigte Rassenkommission geklärt werden. Damals stellte der Hamburger Tierschutzverein noch dieser Kommission seine Räumlichkeiten zur Verfügung, was erfreulicherweise der Vergangenheit angehört.

Wie nicht anders zu erwarten war, kamen die sogenannten "Gutachter", Frau Dr. Voth, Herr Hendrik Bagdassarian sowie Herr Klaus Meyer zu dem Standardergebnis:

American Staffordshire Terrier

Jetzt saß der Hund bereits über ein Jahr beim HTV.

Kosten für den Steuerzahler € 5.475,00 an Unterbringungskosten.

Gab es Alternativen? – Natürlich!!! Wie von anderen Bezirksämtern praktiziert, kann der ansonsten völlig unauffällige Hund an seinen Besitzer, der natürlich zuverlässig sein muß, mit der Maßgabe zurückgegeben werden, daß er bis zur Klärung des Verfahrens sich verpflichtet diesen mit Leine und Maulkorb zu führen.

Stattdessen passierte folgendes: Das sture Bezirksamt Altona rückte nicht von seinem Willen ab, den Hund im Tierheim zu behalten. Das Amt interessierten auch im folgenden eingeholte weitere Gutachten namhaftester, bekannter Tierärzte nicht. Diese kamen zu dem Ergebnis, daß die ursprüngliche Einstufung als Dogo Argentino / Beagle-Mix ebenso zutreffen könnte, wie das Vorhandensein von Merkmalen des American Bulldog. Der Hund sei jedoch nicht einer Rasse zuzuordnen, er gehöre nicht zu den im Hundegesetz aufgeführten Rassen. Das letzte Gutachten wurde im März 2008 eingeholt.

Jetzt saß der Hund kapp 2 ½ Jahre beim HTV.

Die Kosten für die Steuerzahler beliefen sich jetzt – nur für die Unterbringung –auf € 13.650,00.

Natürlich liefen parallel auch gerichtliche Bemühungen den Hund mit juristischen Mitteln frei zu bekommen. Diese Bemühungen scheitern momentan daran, daß die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hamburg die Gutachten der Behörde für plausibel erklärt, die Gutachten niedergelassener Tierärzte nicht akzeptiert. Da der Halter gemäß dem Hundegesetz die Rassenzugehörigkeit seines Hundes beweisen muß, scheitert er an dieser Hürde, weil die von ihm eingeholten Gutachten nicht akzeptiert werden. Er kann den gesetzlichen "Zweifelsfall" nicht beseitigen. Zudem geht die Gerichtsbarkeit tatsächlich davon aus, daß diese Hunde nicht nur abstrakt, sondern konkret gefährlich sind. Angeblich gäbe es keine Beweise dafür, daß der American Staffordshire Terrier weniger durch Beißvorfälle auffalle als z.B. der Weimaraner, der Schäferhund oder der Jack Russell Terrier. Zur Frage der Beißstatistiken werden wir in unserer nächsten Information eingehen.

Jedenfalls wäre Shera bei dieser durch die Verwaltung aufgebauten Hürden niemals nach Hamburg an seine Halter zurückgegeben worden. Um Shera weiteres Leid durch die Unterbringung im Hamburger Tierschutzverein zu ersparen, waren die Halter bereit das Eigentum an ihrer Hündin aufzugeben und an einen Verwandten nach Niedersachsen zu übertragen. Dem stimmte das Bezirksamt Altona nicht zu. Die Halter haben daher das Eigentum an dem Hund auf einen mit der Vermittlung von Listenhunden spezialisierten Verein, übertragen.

Die Behandlung dieses Falles zeigt, daß die Stadt Hamburg "diese Hunde" aus Hamburg vertreiben will. Dies wissen wir. Senator Wersich hat dies bereits bei Einführung des Hundegesetzes groß und breit verkündet und läßt dies auch umsetzen. Allerdings zahlt die Stadt dafür einen hohen Preis, den sie leicht vermeiden könnte.

In diesem Fall beträgt er € 18.120,00, wobei die Kosten für Behördenmitarbeiter, Richter, SOD- Mitarbeiter nicht einbezogen sind.

Haben Sie Probleme mit Ihrem Hund, wenden Sie sich gern an uns, denn wir haben hilfreiche Verbindungen, um Ihnen in fast jeder Situation zu helfen.

ig-hundefreunde
05.02.2009