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Hamburger Verhältnisse – voll krass!

Das Drama der Familie M. begann im Dezember 2006. Sie war angezeigt worden. Der Vorwurf: sie hält zwei Kampfhunde illegal in ihrer Wohnung, dazu 10 Welpen. Dem Rollkommando der Polizei war sie nicht gewachsen, zeigte jedoch Rassebeurteilungen ihrer Hunde, die darlegten, es handele ich um Mischlinge, die nicht der Hamburger Kategorieliste zugeordnet werden können: Unterschrieben von dem Amtstierarzt Dr. Horst und dem Tierarzt Dirk Schrader.
Die Tiere mit ihren Welpen verschwanden in dem bekannten Hamburger Tierheim in der Süderstraße, wo sie bis heute einsitzen – alle.

Dem Gericht, welches die Anklage gegen die Familie M. betreibt, wurde dargelegt, dass es sich um einen Irrtum handeln müsse.
Die Jungtiere verdünsten ihre Prägungsphase in einem Käfig – bis heute.

Die von der verantwortlichen Behörde neu in Szene gesetzte „Rassekommission“ urteilte unisono, es handele sich bei den Tieren um Mischlinge der Kategorie I, also tatsächlich um „gefährliche Hunde“ im Sinne des Hamburger Hundegesetzes.

Eine „Rassekommission“, die im Auftrage der Behörde für Gesundheit und Wissenschaft tätig wurde, hat es in den vergangenen Jahren schon immer gegeben. Die mit „Kompetenz“ ausgestatteten Herren waren der ehemalige Tierärztekammer- Präsident und Amtstierarzt Dr. Adolf Hövermann, der Hamburger Tierarzt i.R. Dr. Heino Weber und der als „Harburger-Hundehalle-Meyer“ bekannte Klaus Meyer, ein berufsloser „Hundefreund“, der seit der Einführung der Hundebeschlagnahme der Behörde zu Diensten war, und das Hunde-KZ in Harburg managte.
Unzählige Hunde verschwanden auf Grund deren „Rassebeurteilung“: Das Tor zum Nirgendwo: das Tierheim Süderstraße 399.

Diejenigen, welche sich anheischig machten, die Hunde der Familie M. als „gefährliche Hunde“ zu klassifizieren, sind heute:

Der uns bekannte „Harburger-Hundehalle-Meyer“ Klaus Meyer, Beruf: ohne, Hauptstraße 16, 24616 Armstedt – Tel. 04324-880900

Der Rottweilerfan Henrik Bagdassarian, Beruf: ohne, Wilstorfallee 27, 22549 Hamburg - Tel. 8295 32

Dr. Imke Voth, Beruf: prakt. Tierärztin, Bornstr. 12, 20146 Hamburg – Tel 45 45 50

Sie wurden von der Behörde für Gesundheit und Wissenschaft zu Experten ernannt, die gerichtsverwertbar Auskunft darüber geben können und sollen, ob es sich bei gewissen Hunden um gefährliche Tiere im Sinne der Hamburger Gesetzgebung handelt…

Ich habe die in der Behörde für solche Angelegenheiten zuständige Person anrufen:

Frau Dr. Angelika Crowell Tel. 428 37 36 05 (persönlicher Anschluss in der BGW):

Wir haben diese Personen ausgesucht, weil wir glauben uns auf sie verlassen zu können..“
Auf meine Frage, wieso man in der Behörde derartig brisante Aufgaben Personen überlässt, die über keinerlei Qualifikation verfügen, antwortete sie: „ wir sind schließlich eine Behörde und können das.“

Ich habe die Kollegin Frau Dr.Imke Voth morgens um 8.00 Uhr angerufen und sie gefragt, ob sie in der „Rassekommission“ Mitglied sei. Sie war sehr aufgeregt und verhielt sich wie ein ertapptes Kleinkind: „Wieso, woher haben sie das denn? Das muss ich erst mal überprüfen.“ Und legte auf. Sie war auch nicht wieder zu erreichen. Jedesmal, wenn ich anrief, legte sie auf.

Herrn Bagdassarian habe ich versucht telefonisch zu erreichen, konnte aber nur mit seiner Frau sprechen. Ich habe ihr gesagt. „Ich wünsche mir, dass ihr Mann damit aufhört. Es nicht ehrenvoll für und im Sinne eine/r Behörde zu arbeiten, die Recht von Unrecht nicht unterscheidet.“ Sie wollte darüber mit ihrem Mann sprechen.

Den „Harburger-Halle-Meyer“ habe ich nicht angerufen, weil mir die Zeit dafür zu schade wäre.

Abgesehen davon, dass die „Rassekommission der BGW“ durchaus Ähnlichkeiten mit einem Kartell mit der Lizenz zum Töten besitzt, hat lediglich die Kollegin Frau Dr. Imke Voth die „Befähigung“, sich über Rassemerkmale auszulassen. Die beiden übrigen Personen üben den „tierärztlichen Beruf“ ohne Qualifikation und Erlaubnis aber mit Billigung der BGW aus.
Nach dem Tierschutzgesetz kann und darf nur ein approbierter Tierarzt entscheiden, ob ein Wirbeltier nicht mehr leben soll. Aber auch hier sind ethische und medizinische Grundsätze von elementarer Bedeutung: Ein Tierarzt, der gegen grundsätzliche ethische Normen des Berufsverhaltens verstösst und „Rasseurteile“ fällt, die folglich den Tod eines Lebewesens nach sich ziehen, steht in „ehrenvoller Linie“ mit jenen, die vor mehr als 60 Jahren die verbrecherischen Rassegesetze der Nationalsozialisten umsetzten.

Es stellt sich die Frage, weshalb Hövermann, Weber und Voth die Grundsätze tierärztlichen Handelns missachten und sich bei einem Arbeitgeber verdingen, der nach Ansicht aller Hamburger Tierärzte unfähig ist, Unrecht von Recht zu unterscheiden. Ist es etwa des Geldes wegen? Es stellt sich zudem die Frage, was berufslose Männer ohne jegliche Qualifizierung in einer „Mord-und Totschlags-Kommission“ der BGW zu suchen haben?

Hannah Arendt lehrt uns, dass wir kein Recht auf Verantwortungslosigkeit haben.


Dirk Schrader, Hamburg