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Haustiere dürfen nicht pauschal verboten werden

Oberlandesgericht Saarbrücken

Ein generelles Verbot der Haustierhaltung ist unzulässig, da die Haltung von Tieren, von denen keine Beeinträchtigungen ausgehen, nicht verboten werden darf. Es muss im Einzelfall nachgewiesen werden, daß ein Haustier eine Gefahr sei.

Aktenzeichen: 5 W 154/06